Unterstützen Sie die Arbeit des Frauenhauses Tirol!

Spenden an den Verein „Tiroler Frauenhaus für misshandelte Frauen und Kinder“ sind steuerlich absetzbar.

Registrierungsnummer: SO-2513

Spendenkonto:

Bank: Tiroler Sparkasse
BIC: SPIHAT22XXX
IBAN: AT11 2050 3000 0004 6797

Informationen zu Privatspenden/für Privatspender

Privatspender können Spenden (an begünstigte Einrichtungen) in Höhe bis max. 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Jahres als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.

Die steuerliche Berücksichtigung Ihrer geleisteten Spende erfolgt seit 2017 über eine Meldung der (spenden)begünstigten Einrichtung „Tiroler Frauenhaus für misshandelte Frauen und Kinder“ an das zuständige Finanzamt.

Für die korrekte Meldung an das Finanzamt benötigen wir sowohl Ihr Geburtsdatum als auch Ihren Namen laut Meldezettel (Vorname sowie Zuname). Die Schreibweise des Namens muss mit jener im Meldezettel übereinstimmen.

Die Mitteilung Ihres Geburtsdatums und Ihres Namens kann unkompliziert mittels Angabe im Verwendungszweck der Überweisung erfolgen oder Sie senden uns diese Informationen auch gerne direkt an office@frauenhaus-tirol.at.

Nach erfolgter Meldung an das zuständige Finanzamt ist Ihre Spende in Ihrem persönlichen Steuerakt hinterlegt und wird bei Ihrer Steuererklärung bzw. (Arbeitnehmer/innen-)Veranlagung automatisch steuerlich berücksichtigt, ohne dass Sie diese im Steuererklärungsformular eintragen müssen.

Sollten Sie keine steuerliche Berücksichtigung Ihrer Spende in Ihrer Steuererklärung wünschen, benötigen wir kein Geburtsdatum von Ihnen. Sollten Sie uns Ihr Geburtsdatum bereits bekannt gegeben haben, und Sie Ihre Spende aber nicht (mehr) steuerlich absetzen wollen, teilen Sie uns dies bitte mit, da bei Kenntnis von Geburtsdatum und Name eine Meldung ans Finanzamt von uns automatisch vorgenommen wird, solange wir nicht von einem gegenteiligen Wunsch informiert werden.

Information zu Unternehmensspenden / für betriebliche Spender:

Unternehmen können Spenden (an begünstigte Einrichtungen) in Höhe bis max. 10 % des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres (vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 4b und § 4c EStG und des Gewinnfreibetrages) als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Ein steuerlicher Verlust schließt den Spendenabzug als Betriebsausgabe aus.

Bei betrieblichen Spenden erfolgt keine Meldung der spendenbegünstigten Einrichtung an das Finanzamt. Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.

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