Bedrohungssituationen enden sehr oft nicht mit der Beendigung eines Frauenhausaufenthaltes. Oft sind weiterführende Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes notwendig, wie bspw. Anzeigen in Bezug auf beharrliche Verfolgung und Stalking, die punktuelle Unterstützungen durch eine Mitarbeiterin benötigen.
Darüber hinaus werden laufende Verfahren wie Obsorge- und Scheidungsverhandlungen oft erst nach dem Frauenhausaufenthalt abgeschlossen. Wir bieten daher Ambulante Betreuung der Frauen und Kinder in sicherer Umgebung oder in unseren Übergangswohnungen an.
In unseren fünf Übergangswohnungen können Sie also nicht nur übergangsweise Wohnen, sondern werden auch punktuell und kompetent beraten und begleitet.
Clip zum Thema „Konsum und Gewalt“
„Keine Privatsache“
Im neuen Video-Spot „Keine Privatsache“ ruft der Verein AÖF die Gesellschaft – also uns alle – auf, gemeinsam das Thema anzusprechen, Betroffene zu unterstützen und Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu beenden.
Gemeinsam gegen Gewalt
16 Plakate zur Sensibilisierung
Pünktlich zu den 16 Tagen gegen Gewalt an Frauen präsentieren wir eine 16-teilige Plakatreihe: „Gewalt hat viele Formen. Gewalt ist nie OK“ …